ABGBs1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Andreas Wölfl Transport GmbH betreibt ein Tankkartensystem für die gewerbliche Nutzung und versorgt an eigenen Betriebstankstellen und an Tankstellen, die mit der Andreas Wölfl Transport GmbH vertraglich verbunden sind, Gewerbetreibende mit Dieselkraftstoffen. Ferner ist es an den WÖLFL-eigenen Betriebstankstellen möglich, AdBlue bargeldlos zu beziehen sowie die Fahrzeuge zu waschen. 2. Begründung der Geschäftsbeziehung Die Geschäftsbeziehung zwischen der Andreas Wölfl Transport GmbH und dem Kunden wird begründet, wenn von dem Kunden ein Antrag auf Wölfl-Cards, dem diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beiliegen, vorliegt, der nach positiver Bonitätsprüfung von der Andreas Wölfl Transport GmbH bewilligt wird. 3. Lieferungen und Leistungen Gegen Vorlage einer gültigen WÖLFL-Tankkarte hat KUNDE die Möglichkeit, bargeldlos Dieselkraftstoff sowie – an den WÖLFL-eigenen Betriebstankstellen – Adblue zu beziehen und die Fahrzeuge zu waschen. 4. Voraussetzungen und Sicherheiten Nach positiver Bonitätsprüfung bewilligt die Andreas Wölfl Transport GmbH den Antrag auf Wölfl-Cards des Kunden, wobei WÖLFL auch jederzeit – auch während der laufenden Geschäftsbeziehung - berechtigt ist, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der benötigten Sicherheitsleistung ist abhängig vom zu erwartenden Monatsumsatz unter Berücksichtigung des Zahlungsziels und wird dem KUNDEN separat mitgeteilt. Es besteht diesbezüglich für den Kunden die Möglichkeit, eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft oder eines Sparbuchs zu hinterlegen. 5. Abrechnung und Fälligkeit Die Abrechnung der bezogenen Treibstoffe und Dienstleistungen erfolgt durch WÖLFL jeweils vierzehntägig zu den vereinbarten und gültigen Konditionen, wobei mit dem Kunden ein individuelles Zahlungsziel, gültig ab Rechnungsdatum, vereinbart wird. Sollte nach Ablauf der Fälligkeit die jeweilige Tankrechnung nicht beglichen worden sein, ist WÖLFL dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Basiszins p.a., mindestens aber 8 % p.a. in Rechnung zu stellen. Werden die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, gerät der KUNDE in Zahlungsrückstand oder treten Ereignisse ein, die die Kreditwürdigkeit des KUNDEN zweifelhaft erscheinen lassen, kann WÖLFL jederzeit die Lieferung verweigern und eine Kartensperre veranlassen, wobei eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR exkl. MwSt. in Rechnung gestellt wird. Sollte der KUNDE trotz mehrfacher Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, wird WÖLFL die Angelegenheit zur Einleitung juristischer Schritte an einen Rechtsanwalt übergeben. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die daraus entstehenden Kosten und Gebühren zu bezahlen, wobei der Kunde durch seine Unterschrift bestätigt, dass er auch die vorprozessualen Mahngebühren von je 10,00 € pro Schreiben der Firma WÖLFL und auch die vorprozessualen Kosten des einschreitenden Rechtsanwaltes bezahlen wird. 6. Reklamationen Reklamationen auf die Rechnungen von WÖLFL müssen innerhalb des von WÖLFL eingeräumten Zahlungszieles ab Rechnungsdatum schriftlich bei WÖLFL eingereicht werden. Bei später eingehenden Reklamationen ist WÖLFL berechtigt, diese ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Jedoch ist WÖLFL im Interesse einer guten Zusammenarbeit bereit, wenn möglich, auch später eingehende Reklamationen im Sinne des Kunden zu prüfen. 7. Kartenverlust Der Verlust einer Karte oder die Feststellung eines Missbrauchs einer Karte muss WÖLFL umgehend schriftlich mitgeteilt werden, damit eine Sperre der entsprechenden Karte veranlasst werden kann. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. 8. Gerichtsstand Zwischen den beiden Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Andreas Wölfl Transport GmbH, sofern nicht aus zwingenden gesetzlichen Gründen ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand begründet und schriftlich vereinbart ist. |







